Leiden Sie unter folgenden Symptomen, dann kann ein stiller Reflux die Ursache sein: Räusperzwang, Verschleimung im Hals, wiederholter, quälender Hustenreiz, Fremdkörpergefühle im Hals und wiederkehrende Heiserkeit. In manchen Fällen gibt es auch Schäden an Zahnfleisch und Mundgeruch. Man nennt dies einen „stillen“ Reflux, da bei den betroffenen Patienten anders als beim bekannten Rückfluss von Magensäure kein Sodbrennen vorhanden ist. Viele der Patienten haben vorher eine unauffällige Magenspiegelungen ( Gastroskopie) gehabt. In Einzelfällen sieht man selbst eine Rötung im Mund/Rachenraum. Zur Abklärung ihrer Beschwerden gibt es ein neuartiges Verfahren zu Säuremessung im Rachenbereich. Diese oropharyngeale pH-Metrie misst die Ursache für die o.g. Symptome und eine entsprechende Therapie kann eingeleitet werden.
1. Durchführung:
Nach einer strukturierten Befragung folgt eine HNO-ärztliche Untersuchung mit Kehlkopfspiegelung (Lupenlaryngoskopie, flexible Endoskopie, Videoendoskopie) durch den erfahrenen HNO-Arzt. Sie ist schmerzfrei und kann Hinweise auf das Vorliegen eines „stillen“ Refluxes erbringen. In diesen Fällen zeigen sich meist im Bereich der Stelllknorpel des Kehlkopfes Schwellungen und auch Rötungen der Schleimhaut.
2. Säuremessung mit der orpharyngealen pH-Metrie mit dem RESTECH DX ™ -System:
Bei der Säuremessung mit dem RESTECH DX ™ – System wird eine kleine, weiche und sehr dünne Einmal-Sonde durch ihre Nase eingeführt und hinter dem Zäpfchen platziert. Diese Spezialsonde misst sekundengenau die Säurewerte in ihrem Rachenbereich bzw. ihrer Mundhöhle. Dabei ist entscheidend, daß diese Sonde auch gasförmige Säure erfasst. Die gemessenen Werte werden mittels Bluetooth-Technik an ein kleines Empfangsgerät übermittelt, dass der Patient bei sich tragen kann. Bei Symptomen, beim Essen oder bei Körperlageveränderung markiert der Patient diese Informationen durch Knopfdruck, so kann bei der Analyse ein Zusammenhang zwischen Symptom und pH-Wert gezogen werden.
Diese pH-Metrie mit dem RESTECH DX ™ – System ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ berechnet. Einen entprechenden Kostenvoranschlag kann der Patient vor der Durchführung bei uns erhalten und es kann gegebenenfalls ein Kostenübernahme-Antrag bei seiner Krankenkasse gestellt werden. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten.