Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
seit dem 1. September 2019 bietet unsere Praxis die gesetzlich vorgeschriebene „offene Sprechstunde“ an. Diese aus politischen und populistischen Gründen eingeführte Sprechstunde soll Ihnen die Möglichkeit geben, bei Fachärzten eine aus medizinischen notwendigen Gründen zeitnahe Abklärung von dringlichen Erkrankung durch einen Facharzt zu beschleunigen.
Durch das Angebot der „offenen Sprechstunde“ reduzieren sich allerdings die Behandlungszeiten für alle anderen Patienten, die sich in unserer Praxis üblicherweise mit einem Termin vorstellen! Aus diesem Grund bitten wir Sie, die „offene Sprechstunde“ nur für eine akute Erkrankung, möglichst nach vorheriger Abklärung durch den Hausarzt, zu nutzen, und dabei immer selbst abzuwägen, ob nicht auch eine Terminvereinbarung ausreicht. Dies ist bei uns jetzt zusätzlich online über die Homepage möglich, gilt jedoch nur für Bestandspatienten.
Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Zahl der in der „offenen Sprechstunde“ zu untersuchenden Patienten begrenzt ist. Die Durchführungszeiten veröffentlichen wir auf der Arzt-Homepage www.arzt-auskunft.de, und nennen wir auf Anfrage telefonisch und mündlich.
Der Hausarzt hat allerdings immer die Möglichkeit, Sie auch, wie schon bisher, kurzfristig zu uns zu vermitteln. Auch diese Möglichkeit wurde durch das Bundesgesundheitsministerium gestärkt. Und abschließend kann der Hausarzt Sie noch über die Termin-Servicestelle an die von uns wöchentlich freizuhaltenden Termine über eine spezielle Überweisung zu einer Untersuchung bei einem Facharzt bringen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information helfen zu können, und dass wir Ihnen zeigen konnten, dass in Deutschland eine dringliche Vorstellung bei einem Facharzt aus medizinischen Gründen leichter möglich ist, als Sie bisher dachten!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Tobias Schipper